In welchen Fällen kann eine Gratiszahnspange in Anspruch genommen werden?
Sollte aus medizinischer Sicht eine Regulierung der Zähne oder aber der Kieferknochen erforderlich werden, können Eltern für ihre Kinder unter 18 Jahren eine Gratiszahnspange in Anspruch nehmen. Gratis bezieht sich hierbei auf die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Zu den Gratisleistungen gehört die kieferorthopädische Untersuchung und Beratung und die ärztliche Feststellung eines Schweregrades, die die Antragstellung auf eine Gratiszahnspange. bspw. bei Prof. Dr. Dr. Dieter Müßig & Dr. med. dent. Arzu Karin Müßig, möglich macht. Letztlich kommt es im Hinblick auf die zu wählende Behandlung neben der Schwere der Fehlstellungen auch auf das Alter des Kindes an. Kinder, die unter zehn Jahre alt sind, können bereits für eine frühkindliche kieferorthopädische Behandlung anspruchsberechtigt sein, wenn die Fehlstellungen des Kiefers oder aber der Zähne schwerwiegend sind. Die Kinder erhalten dann im Regelfall eine herausnehmbare Zahnspange. Jugendliche Kinder zwischen ungefähr 12 und 18 Jahren werden zumeist mit einer festsitzenden Zahnspange behandelt, wenn die kieferorthopädische Behandlung medizinisch notwendig ist. Diese Einschränkung der medizinischen Notwendigkeit wird vorgenommen, damit die Krankenkassen nicht mit den Kosten für kosmetische Korrekturen belastet werden. Je nachdem, wie die Entwicklung des Kiefers im individuellen Fall fortgeschritten ist, wird eine herausnehmbare oder eine festsitzende Zahnspange für die kieferorthopädische Behandlung gewählt. Mit Eintritt des 18. Lebensjahres ist zumindest die Kostenübernahme durch die Krankenkassen auch bei medizinischer Notwendigkeit nicht mehr möglich.
Woran orientiert sich die medizinische Notwendigkeit einer Gratiszahnspange?Ob die Krankenkasse die Gratis-Zahnspange im Einzelfall zur Kostenübernahme genehmigt, hängt in erster Linie vom Grad der Fehlstellung ab. Hierzu gibt es einen normierten Index, der die medizinischen Voraussetzungen für die Kostenübernahme aufgrund der Schwere der Fehlstellung festlegt. Der Index nimmt spezielle Schweregrade der Fehlstellungen vor. So ist eine medizinische Notwendigkeit für eine Zahnspange gegeben, wenn die Schwere der Fehlstellung den Grad 4 oder 5 erreicht hat. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf die Kassenleistung durch Übernahme der Kosten für die Behandlung. In anderen Fällen kann ein Zuschuss durch die Krankenkasse geprüft werden. Auch für diese Prüfung ist ein Antrag bei der Krankenkasse erforderlich, den der Arzt vornimmt.
Worauf sollte man bei der Auswahl des Kieferorthopäden achten, wenn eine Gratis-Zahnspange in Anspruch genommen werden soll?Die Kosten für eine Gratis-Zahnspange übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Insoweit sollte der behandelnde Kieferorthopäde auch eine Kassenzulassung für seine Praxis haben, wenn ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden soll. Die Regelung, dass die Krankenkassen auf Antrag die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung von schweren Fehlstellungen der Zähne oder des Kiefers übernehmen, gilt nur bei einer Kassenzulassung des behandelnden Kieferorthopäden oder Zahnarztes. Wer sich einen Kieferorthopäden oder Zahnarzt aussucht, der ausschließlich privatversicherte Patienten behandelt, kann aus dieser Regelung keine Gratis-Zahnspange für sein Kind in Anspruch nehmen.